Allgemeine Geschäftsbedingungen der Goldengel GmbH

Präambel

Die Goldengel GmbH bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Kinderbetreuung, Alltagshilfe -/Seniorenbetreuung. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Goldengel GmbH und deren Vertragspartner gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

  • Unsere AGB gelten für alle von uns angebotenen Dienstleistungen. Andere Geschäftsbedingungen oder AGB des Kunden / Vertragspartners gelten nur, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben.
  • Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  • Diese AGB gelten für Verträge mit natürlichen und juristischen Personen, im Verhältnis zu Vollkaufleuten, Unternehmen und Privatpersonen.

 

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalte

  • Die Goldengel GmbH behält sich vor die AGB zu ändern. Im Falle einer Änderung der AGB wird Goldengel GmbH dem Absender die Änderungen der AGB in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen („Änderungsmitteilung“). Die Änderungen werden gegenüber dem Absender wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Absender diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch schriftliche Mitteilung an Goldengel GmbH widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an Goldengel GmbH. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Auf die vorgenannte Folge eines unterbliebenen Widerspruchs wird die Goldengel GmbH den Absender in der schriftlichen Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
  • Die Goldengel GmbH behält sich des Weiteren das Recht vor, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Personalkosten (Sozialversicherungsbeiträge, Mindestlöhne), Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise im Bereich Haftpflicht- und Unfallversicherungen, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von Goldengel GmbH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

 

Bedingungen für Dienstleistungsausführung / Angebot / Vertragsschluss

  • Jeder Beauftragung zu einer Dienstleistungsdurchführung ging zuvor ein schriftliches Angebot voraus oder durch Bestellung des Kunden und durch Annahme der Goldengel GmbH. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage der auszuführenden Dienstleistung und beziffert den Einsatz (Rhythmus / Uhrzeit / Dauer des Einsatzes / auszuführende Arbeiten). Wir behalten uns das Recht vor, Arbeiten welche über die jeweilige Vereinbarung hinausgehen, gesondert in Rechnung zu stellen.
  • Goldengel GmbH behält sich das Recht vor, dass jegliche Änderungen (Dauer, Intervall, Tätigkeitsbereich) welche vom damaligen Angebot oder der Kundenbestellung abweichen, erneut zu prüfen und ggfls. preislich anzupassen.
  • Wir sind grundsätzlich zur Leistung anderweitiger Aufgaben gerne bereit. Dies bedarf jedoch, zur Einhaltung von Einsatzplänen, eine frühzeitige Information, so dass wir Ihren Goldengel entsprechend anleiten können.
  • Goldengel GmbH kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Etwaige Schadenersatzansprüche aus der Ablehnung bleiben ausgeschlossen.

 

Preise und Zahlungsbedingungen / außerordentliche Kosten

  1. Alle Preise unserer Dienstleistungen verstehen sich zzgl. des aktuell geltenden MwSt.-Satzes von derzeit 19% und ohne jegliche Materialkosten (Lappen, Reiniger etc.). Fahrtkosten fallen nur dann an und werden zusätzlich berechnet, sollte der Einsatzort außerhalb unseres Einzugsgebiets liegen. Hierfür werden 0,60 ct. netto pro gefahrenen Kilometer angesetzt.
  2. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung über die tatsächlich geleisteten Stunden unserer Mitarbeiter. Die Rechnung kann per Überweisung auf unser Geschäftskonto erfolgen als auch über ein ermächtigtes SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden.
  3. Einmal im Jahr wird jedem Kunden, welcher unsere Dienstleistung in einem regelmäßigen Turnus in Anspruch nimmt, eine „Urlaubspauschale“ in Rechnung gestellt. Die Pauschale beträgt 50% des fest vereinbarten Tätigkeitsvolumens eines Monats. Mit diesem Betrag beteiligen Sie sich als Kunde an den Kosten für Urlaub und Feiertage des Goldengels.

 
Haftung

  1. Die Goldengel GmbH haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Mitarbeiter bleibt ausgeschlossen.
  3. Bei der Ausführung von Handwerkerleistungen mit Werkerfolgsversprechen gilt die gesetzliche Haftung.

 
Ausführung der Leistungen

  1. Der Goldengel führt ausschließlich die gebuchte Dienstleistung aus, welche im Voraus mit dem Kunden und der Goldengel GmbH, vertraglich oder mündlich, abgestimmt und vereinbart worden ist. Die Goldengel GmbH behält sich das Recht vor, Arbeiten welche über die vereinbarte Dienstleistung hinaus gehen, dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
  2. In absoluten Einzelfällen, aufgrund eines nicht vorhersehbaren Vorfalls, kann es passieren, dass wir Ihren Einsatz absagen oder verschieben müssen. Wir setzen jedoch alles daran, Ihnen einen adäquaten Ersatz-Goldengel zur Verfügung zu stellen.
  3. Wir sind berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder externe Dritte (Kooperationspartner, Drittunternehmen) zu erbringen.
  4. Wünscht der Kunde die Vermittlung von Unternehmen (bspw. von Handwerkerfirmen) kann der Kunde eigene vertragliche Regelungen mit dem vermittelten Unternehmen treffen. Die Goldengel GmbH haftet weder für die Auswahl des Unternehmens noch für die eigenständig zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen getroffenen Vereinbarungen.
  5. Beauftragt der Kunde die Goldengel GmbH direkt mit der Erbringung von Handwerkerleistungen, sind wir in der Auswahl von Firmen frei.

 
Stornierung der Leistungen

  1. Die Stornierung einer regelmäßig gebuchten Leistung, die bis zu 5 Tage vor Beginn der Dienstleistung (ausgenommen sind Sonn- und Feiertage) erfolgt, ist kostenlos.
  2. Für eine Stornierung die 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, hat die Goldengel GmbH, in Abhängigkeit des Stornierungszeitpunkts, einen Anspruch auf folgende Zahlung:
    1. Für eine Stornierung, die zwischen 48 – 36 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, wird eine Gebühr in Höhe von 25% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben.
    2. Zwischen 36 – 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung, wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben.
    3. Weniger als 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben.
    4. Die Zahlung einer Stornierungsgebühr kann nur „unter besonderen Umständen“ entfallen. Die Goldengel GmbH behält sich das Recht vor, die „besonderen Umstände“, die eine Nichtzahlung der Stornierungsgebühr rechtfertigen könnte, zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen. Die Entscheidung wird entsprechend mitgeteilt.
  3. Die Stornierung einer einmaligen Beauftragung unserer Dienstleistung ist bis zu 14 Tage vor Dienstleistungsbeginn (ausgenommen sind Sonn- und Feiertage) kostenlos möglich. Für eine Stornierung die 14 Tage vor Dienstleistungsbeginn erfolgt, hat die Goldengel GmbH, in Abhängigkeit des Stornierungszeitpunkts, einen Anspruch auf folgende Zahlung:
    1. Für eine Stornierung, die 14 – 10 Tage vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, wird eine Gebühr in Höhe von 25% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben.
    2. Zwischen 10 – 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung, wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben.
    3. Weniger als 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Preises für den gebuchten Auftrag erhoben.

 

Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an info@goldengel.de erfolgen.

 
Stornierung der Dienstleistung bei längerer Abwesenheit / Urlaub:

  1. Eine längere Abwesenheit ist gegeben:

    1. Wenn der Kunde aufgrund von Urlaub oder anderer Anlässe, die Dienstleistung in einem von ihm bestimmten Zeitraum nicht benötigt.
    2. Wenn der Goldengel aufgrund von Urlaub oder anderer Anlässe die Dienstleistung nicht durchführen kann.
  2. Die regelmäßig gebuchte Dienstleistung kann, bei längerer Abwesenheit des Kunden, kostenfrei storniert werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an Goldengel GmbH zu senden. Die Mitteilung muss mindestens 4 Wochen im Voraus an Goldengel GmbH versendet werden. Erfolgt die Mitteilung verspätet oder gar nicht, behält sich die Goldengel GmbH das Recht vor, die bereits fest gebuchten Einsätze, entsprechend der Stornierungsgrundlage für einmalig beauftragte Einsätze, zu berechnen.
  3. Ist der Goldengel eine längere Zeit, wegen Urlaub oder anderer Anlässe abwesend, hat der Kunde die Möglichkeit, einen Ersatz-Goldengel zu erhalten. Hierbei können Einsatztag/Dauer/Uhrzeit vom gewohnten Einsatztermin abweichen, da die Vertretungskraft zusätzlich ihren regulären, festen Einsatzplan einhalten muss. Der Kunde wird natürlich, über mögliche Abweichungen, rechtzeitig informiert.
  4. Wünscht der Kunde keine Vertretung, während der Abwesenheit seines Goldengels, werden die Einsätze, im benannten Zeitraum, von Goldengel GmbH kostenfrei storniert. Voraussetzung für eine kostenfreie Stornierung ist es, dass der Kunde dies schriftlich Goldengel GmbH mitteilt. Die Mitteilung muss mindestens 14 Tage im Voraus Goldengel GmbH schriftlich zugehen. Erfolgt die Mitteilung verspätet oder gar nicht, behält sich die Goldengel GmbH das Recht vor, die bereits fest gebuchten Einsätze, entsprechend der Stornierungsgrundlage für einmalig beauftragte Einsätze, zu berechnen.

 
Aufrechnung / Zurückbehaltung

  1. Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 
Personenbetreuung / Kinderaufsicht

  1. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber der Goldengel GmbH alle erforderlichen Angaben über die zu betreuende Person zu machen. Dies gilt insbesondere für etwaige Allergien, Unverträglichkeiten, Krankheiten und vom Betreuer zu beachtende Besonderheiten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, stets für die Erreichbarkeit eines Angehörigen bzw. eines Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen und etwaige Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.
  3. Neuerkrankungen, insbesondere ansteckende Krankheiten der zu betreuenden Person sind vom Kunden unverzüglich und in geeigneter Form mitzuteilen. Wir behalten uns das Recht vor, unter diesen besonderen Umständen und bis zur völligen Genesung die Dienstleistung unsererseits ruhen zu lassen.
  4. Der Kunde wird schriftliche Angaben darüber machen, wer die zu betreuende Person oder den zu betreuenden Angehörigen ggf. abholen oder besuchen darf.

 
Tieraufsicht

  1. Im Falle eines Vertrages zur Tieraufsicht versichert der Kunde, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist.
  2. Handelt es sich um einen Hund, versichert der Kunde ausdrücklich, dass er eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Goldengel ist berechtigt aber nicht verpflichtet, hierüber einen Nachweis zu verlangen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, von sich aus auf Besonderheiten, Auffälligkeiten, Unverträglichkeiten oder Läufigkeit des Tieres hinzuweisen.
  4. Willigt der Kunde ein, dass das Tier im Rahmen der Tieraufsicht Freilauf genießt, ist er in Kenntnis darüber, dass hieraus erhöhte Risiken für mögliche Schäden bestehen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, stets telefonisch erreichbar zu sein.
  6. Sollten wir den Kunden im Falle einer notwendigen tierärztlichen Konsultation nicht vorher erreichen können, verpflichtet sich der Kunde bereits jetzt, die tierärztlichen Kosten zu übernehmen.
  7. Soweit die Goldengel GmbH wegen Personen- und/oder Sachschäden als Tierhüter im Sinne des § 833 BGB begründet in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, die Goldengel GmbH von derlei Ansprüchen freizustellen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

 
Kündigung der Dienstleistung

  1. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Goldengel GmbH sind weder berechtigt, Kündigungen auszusprechen, noch solche vom Kunden entgegen zu nehmen.
  3. Die Frist der Kündigung beträgt 1 Monat zum Monatsende. Individuelle Absprachen sind möglich, jedoch keine Voraussetzung.

 
Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand

  1. Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Goldengel GmbH.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden.

 
Besondere allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Zu den nachstehend genannten Leistungen der Goldengel GmbH gelten besondere allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart werden.
  2. Bei Reparaturverträgen
  3. Bei Werkverträgen
  4. Bei Unterrichtsverträgen

 
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere, gesetzlich zulässige Regelung treten, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer Lücke.

 

Wiesbaden, im Januar 2022

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.